Gastbeitrag: Schattenfamilien und Risikogruppen – Zerrieben zwischen Selbstschutz und Gaslighting.

Ein Gastbeitrag von Katharina Nasobem

Tausende Personen, die entweder selbst der Risikogruppe angehören oder vulnerable Angehörige haben, werden nun von der Regierung, aber auch von der Gesellschaft, im Stich gelassen. Ihnen allen ist eines gemeinsam: Sie haben keine Wahl. Sie können nicht „kurz lockerlassen“ oder sich eine „Auszeit von der Pandemie gönnen“. Ihre Situation ist lebensbedrohlich und die Solidarität ihnen gegenüber ist – auch von ehemals Verbündeten – fast aufgebraucht.

Wer sind sie, diese Risikopersonen?

Seit den Anfängen der Pandemie hält sich ein Gerücht nach wie vor hartnäckig: Risikogruppen solle und könne man isolieren. Frühpension, frühzeitiger Mutterschutz, vorzugsweise Absonderung eines Großteils in Alten- und Pflegeheimen. Ein Türsteher, der Fieber misst. Problem gelöst.

Dass Risikopersonen aber nicht nur in Heimen anzutreffen, sondern Teile unserer Gesellschaft sind, wird ausgeblendet. Sie sind aktiv, mitten im Leben, berufstätig, haben Freunde, haben Kinder oder sind selbst noch Kinder. Patientenanwältin Sigrid Pilz kritisiert schon lange, „dass der Schutz vulnerabler Kinder vom ‚Narrativ zu schützender Intensivstationen und Pflegeheime‘ verdrängt wurde“1.

Es sind auch nicht einige wenige Personen, die davon betroffen sind. Gemäß der Auflistung „Vorerkrankungen oder körperliche Gegebenheiten mit Risiko für schweren Verlauf von COVID-19“ vom österreichischen Bundesministerium für Gesundheit (BMASK) sind Personengruppen gefährdet, die eines oder mehrere der folgenden Krankheitsbilder aufweisen (alphabet. sortiert):

  • Adipositas (BMI ≥30)
  • Arrhythmie/Vorhofflimmern
  • Arterielle Hypertonie
  • Asthma bronchiale
  • Autoimmunerkrankungen
  • Chronisch obstruktive Lungenkrankheit
  • Chronische entzündliche Darmerkrankungen
  • Chronische Herzerkrankung
  • Chronische Lebererkrankung
  • Chronische Nierenerkrankung
  • Diabetes Mellitus
  • Funktionelle oder strukturelle chronische Lungenkrankheit (z.B. pulmonale Hypertonie, Mukoviszidose/zystische Fibrose sowie COPD im fortgeschrittenen Stadium)
  • Herzinsuffizienz
  • HIV-Infektion
  • Koronare Herzkrankheit
  • Krebserkrankungen
  • Organtransplantationen
  • Psychiatrische Erkrankungen (z.B. bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression)
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Weitere spezifische körperliche Behinderungen
  • Zerebrovaskuläre Erkrankungen/Apoplex und andere chronische neurologische Erkrankungen

Hinzu kommen weitere Aspekte wie etwa Alter (ab 65 gilt erhöhtes Risiko) oder kumulative Erkrankungen, die für sich allein genommen noch keine Zuordnung zur Hochrisikogruppe gemäß Verordnung (s.u.) begründen, in Summe aber einen schweren bzw. langen Verlauf begünstigen (z.B. Darm- und Nierenprobleme, ruhende Krebszellen, Bluthochdruck, ME/CFS, Untergewicht…).

Ein kommunikatives, aber auch arbeitsrechtliches Problem in diesem Diskurs stellt die COVID-19-Risikogruppen-Verordnung für die Republik Österreich dar. Sie listet einige klar definierte medizinische Indikationen, die eine Zuordnung zur Hochrisikogruppe gem. § 735 Abs. 1 ASVG bzw. § 258 Abs. 1 B-KUVG (Stichwort: Dienstfreistellung für Risikogruppen) erlauben. So fallen viele der oben genannten Anzeiger heraus. Beispielsweise werden dort aus „Krebserkrankungen“ konkret „aktive Krebserkrankungen mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie (Chemotherapie, Biologika) und/oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie metastasierende Krebserkrankungen auch ohne laufende Therapie“. Menschen mit sogenannten ‚stillen Tumoren‘, die im letzten halben Jahr glücklicherweise keine Therapie brauchten, haben zwar ein hohes COVID-Risiko, jedoch keinen Rechtsanspruch auf ein Hochrisikoattest. Menschen mit spezifischen Nierenfehlbildungen, etwa einer fehlenden/funktionsuntüchtigen Niere, haben per definitionem keine „fortgeschrittene chronische Nierenerkrankung“ – und keinen Anspruch auf ein Attest. Menschen mit vergrößertem Herzmuskel ohne Akutbeschwerden haben keine „chronische Herzerkrankung mit Endorganschaden, die dauerhaft therapiebedürftig ist“ – und somit ebenfalls keinen Anspruch auf ein Attest. Etc. pp.

Das ist keine vernachlässigbare Kleinigkeit, denn viele Arbeitgeber ermöglichen spätestens seit den Lockerungen am 5. März arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen wie z.B. Homeoffice nur noch nach Vorlage eines Hochrisikoattests.

In Summe ergibt sich also ein breites Bild an vulnerablen Personen. Festzuhalten ist: Vulnerable sind nicht immer als solche erkennbar. Sie sind nicht alle fortgeschrittenen Alters, nicht alle sind bettlägerig oder ‚sehen krank aus‘. Es sind Menschen wie du und ich. Unsere Freunde, Nachbarn, Kolleg:innen und Verwandten.

Der Alltag von Schattenfamilien

Häufig hört man von kleineren ‚Verstößen‘ gegen die Maskenpflicht im verschwörerischen, jovial-kulanten Tonfall. „Wer hat denn noch nie die Maske runtergenommen, wenn er allein im Zugabteil sitzt.“ „Komm schon, es hält sich doch eh niemand an alles.“ Zwinkizwonki.

Doch. Risikopersonen bzw. ihre Angehörigen halten sich in der großen Masse seit Jahr und Tag an ‚alles‘, weil es schlicht um ihr Leben geht.

Was heißt es aber konkret, seit zwei Jahren im Schatten der Pandemie zu leben und zu wissen, dass man ein hohes Risiko hat?

  • Kein Restaurantbesuch, kein Café, keine Bar – niemals indoor. Da geht man nicht schnell auf Kaffee und Palatschinken, weil man „eh auf 2G vertraut“. Man hofft darauf, dass die Temperaturen steigen, damit mal wieder ein Gastgartenbesuch möglich wird. Erfahrungsgemäß kann so ein Winter ganz schön lang werden.
  • Kein Theater, kein Kabarett, kein Kino, kein Konzert, keine Party, nichts davon. Schon gar nicht ohne Maske, im Glauben daran, dass eh alle Anwesenden geimpft seien. Der persönlichen Risikoreduktion fallen zuerst immer private Freuden zum Opfer, da man diese wenigstens selbst in der Hand hat.
  • Viele können den Handel nicht nutzen, ja nicht mal mehr den Supermarkt, weil sie Kinder haben, die sie weder allein lassen noch ohne Maske ins Geschäft mitnehmen können. Da wird online bestellt, mit einem Lieferintervall von bis zu zwei Wochen. Spontan kaufen, worauf man Lust hat? Leider nein.
  • Betriebsausflug, Umtrunk bei einer Veranstaltung, Socialising/Teambuilding oder Firmenfeier? Für Risikopersonen bedeutet das eine weitere Gelegenheit, sich zu isolieren und unangenehm aufzufallen.
  • Die Kinder sind auf eine Geburtstagsfeier eingeladen, man erlaubt es, weil sie schon so viel mitgemacht haben? Hochrisikokindern bzw. Kindern von Risikopersonen ist so etwas leider nicht vergönnt. Das heißt selbstverständlich nicht, dass kein Kind feiern dürfen soll. Aber es heißt, dass sich die Lebensrealität vieler nicht mit den schmerzvollen Erfahrungen von Schattenfamilien deckt.
  • Vulnerable Angehörige von Schulkindern tragen oft sogar zuhause Masken, um sich nicht bei ihren Kindern anzustecken. Der Druck auf diese Kinder ist enorm, aber mittlerweile (dank der Rücknahme der Schutzmaßnahmen in den Schulen sowie der Präsenzpflicht) alternativlos. Wieviel größer wäre der Schmerz, wenn die gefährdeten Eltern angesteckt würden und schwer erkranken oder schlimmstenfalls sogar versterben würden? (Übrigens: Allein in Österreich wurden bis zum 25.02.2022 mindestens 620 Kinder und Jugendliche durch Covid-19 zu Waisen oder Halbwaisen. Weltweit sind es bis zu 6,7 Millionen)
  • Keinerlei private Sozialkontakte ohne getestetes Umfeld. Die Angst, was es heißt, wenn nun auch noch die kostenlosen PCR-Tests eingestellt werden, beherrscht den Alltag. Ohne Zugang zu Tests wird sich die Isolation auf 100% steigern, weil Risikopersonen die Wahlfreiheit zum Risiko eben nicht haben – solange die Medizin nicht so weit ist, sie vor schwerer Krankheit und Tod zu schützen. Ja, es gibt mittlerweile funktionale Antikörper-Therapien. „Eingesetzt werden sie bei Risikopatientinnen und -patienten, die mittels molekularbiologischem Test (z.B. PCR-Test) positiv auf das SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Behandlung muss so rasch wie möglich nach der Infektion erfolgen, um die beste Wirksamkeit gewährleisten zu können. Die Verabreichung erfolgt vor einer Behandlung im Krankenhaus, mit dem Ziel eine Hospitalisierung zu verhindern. Es ist daher besonders wichtig, die Arzneimittel zu einem Zeitpunkt einzunehmen, wenn noch keine oder nur milde Symptome erkennbar sind, damit ein schwerer Verlauf verhindert werden kann,“ steht auf der Website des Gesundheitsministeriums. Wie man ohne Test „einen Zeitpunkt an dem noch keine oder nur milde Symptome erkennbar sind“, herausfinden kann, steht nicht auf der Website. Und dass die Behandlung erst ab zwölf Jahren zugelassen ist, kleinere Risikokinder also keine Medikamente bekommen können, weiß kaum jemand außer die, die es betrifft.
  • Auch die medizinische Grundversorgung leidet unter der vermeintlichen Freiheit anderer: Risikopersonen gehen nicht mehr zu Ärzt:innen oder ins Krankenhaus, wenn es nicht unbedingt sein muss. Die Präventivmedizin leidet komplett. Mundhygiene? Gesundenuntersuchung? Physiotherapie gegen chronische Rückenschmerzen? Psychotherapie zur Unterstützung in dieser schweren Zeit? Fehlanzeige. Manche warten seit Monaten auf Termine bei Fachärzt:innen, weil sie auf den ersten Termin des Tages bestehen (bevor die Luft von Aerosolen gesättigt ist). Covidleugnende Pflegekräfte, Schwurbelärzt:innen oder ignorante Besucher:innen, die Maskenpflicht und Besuchsverbote ignorieren, sind die unschöne Realität vieler vulnerabler Menschen.
  • Kinderbetreuung wird für Schattenfamilien und Risikokinder nahezu verunmöglicht. Es gibt weder eine Impfpflicht bei Pädagog:innen und Tagesmüttern/-vätern (die Impfpflicht wurde am 09.03.2022 ja sogar komplett ausgesetzt), noch Maskenpflicht, breit verfügbare Lutschertests oder Luftfilter. Kleine Kinder vulnerabler Eltern/Risikokinder, die noch vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr stehen, können so weder zu Spielegruppen noch in Frühbetreuung oder in den Kindergarten. Das ist nicht gut für die Kinder und auch nicht gut für ihre Eltern. Insbesondere die Frauenarmut wird dadurch ebenfalls verschärft, denn wer übernimmt meistens die Betreuungspflicht zuhause? Ja, genau.

Gaslighting

Eine besonders große psychische Belastung ist das systematische Gaslighting Betroffener während dieser Pandemie. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus der Psychologie, der ausdrückt, dass andere Menschen gezielt verunsichert und ihre Sorgen kleingeredet werden. Es ist eine toxische Form der emotionalen Manipulation, die dazu beiträgt, Selbstzweifel zu erhöhen und die eigenen Prioritäten fallen zu lassen. „Es ist, wie es ist, du kannst es eh nicht ändern.“ „Das ist doch alles Angstmache, so schlimm ist es gar nicht.“ „Steiger dich nicht hinein.“ Ebenfalls beliebt: Lautes Schweigen, Ignorieren, schlimmstenfalls sogar Ghosting.

Vulnerablen wird unzutreffende Realitätswahrnehmung oder falsche Realitätsbeurteilung vorgeworfen, ihr Verhalten als „übervorsichtig“ abqualifiziert, weil man sich selbst nicht in der Lage sieht, die alltägliche Bedrohung Betroffener nachzuempfinden. Die daraus resultierende soziale Isolation führt zu einer massiven Einbuße von Vertrauensverhältnissen mit ehemals nahestehenden Personen. Der Freundeskreis wird kleiner, wenn man am eigenen Leib erfährt, dass andere einen für bequeme Lebensführung und persönliche Befindlichkeiten unter den Bus werfen.

Manipulationsmuster des Gaslighting erfolgen nicht immer akkurat geplant oder mit Absicht. Sie können aus Verdrängung des Gegenübers entstehen, das nichts mehr von neuen Studien, Inzidenzen und medizinischen Fakten wissen will. Wer sich selbst in eine Spirale der Verdrängung begibt, erlebt vulnerable Personen, die weiterhin Selbstschutz anwenden müssen und nicht ‚Freiheit feiern‘ können wie alle anderen, als lästige Bedrohung des eigenen Lebensstils und als Handicap bei der Rückkehr zur vermeintlichen Normalität.

Die Mär von der Eigenverantwortung – ein pandemischer Kampfbegriff

War ‚Eigenverantwortung‘ im ersten Halbjahr 2020 noch mit dem positiven Aspekt des eigenverantwortlichen Schutzes vulnerabler Gruppen konnotiert, so hat sich der Terminus spätestens 2021 in einen egoistischen Kampfbegriff verwandelt, der suggeriert, man könne sich eh selbst schützen und andere bitte in Ruhe lassen. Wasch mich, aber mach mich nicht nass.

Let me be clear: Es ist in dem Moment keine Eigenverantwortung mehr, wenn unser Handeln Einfluss auf andere hat.

Ein Pseudo-Totschlagargument der Eigenverantwortungsfraktion lautet: „Jeder hatte die Chance auf eine Impfung, der Rest ist selbst schuld.“ Dies ist nicht korrekt. Richtig ist, eine breite Personengruppe hat aus Gründen keinen aufrechten Immunschutz:

  • Die COVID-Impfung ist noch nicht für Kinder unter 5 Jahren zugelassen. In Österreich waren das laut STATISTIK AUSTRIA im Jahr 2021 insg. 433.755 Kinder.
  • Mit Stand 8. März haben erst 14,10% aller Kinder in der Altersgruppe 0 bis 11 Jahre ein gültiges Impfzertifikat. Die Kinderimpfquote ist in der impfbaren Bevölkerung ab 5 Jahren sehr niedrig, und diese Kinder können freilich absolut nichts dafür, dass ihre Eltern wissenschaftsskeptisch sind.
  • Es gibt eine größere Menge nicht impfbarerer Personen, schlechter Responder (etwa aufgrund von Immunsuppression) und Personen mit angeborenen Immundefekten, die zwar geimpft sind, jedoch wenig Immunabwehr entwickeln.

Last but not least: Erwachsene Risikopersonen wurden i.d.R. bereits recht früh geimpft. Ihre Drittimpfung liegt daher meist schon fünf, sechs Monate zurück. Der Immunschutz gegen Omicron, bekanntermaßen einer Immune Escape Mutation, ist nur noch unzureichend vorhanden. Für Gesunde mag dieser Abstand (vielleicht) ausreichen, um nach einigen stärker symptomatischen Tagen wieder vollständig zu genesen, für Kranke wäre eine Infektion zu diesem Zeitpunkt fatal.

Ein weiteres Beispiel zum Thema Eigenverantwortung ist die nie enden wollende Maskendiskussion: „Ist es etwa verboten, Masken zu tragen?“ bekommt man da zu hören. „Gefährdete sollen halt Masken aufsetzen.“ Vorneweg: (Gute) Masken schützen, ja. Sie schützen auch bis zu einem gewissen Grad, wenn nur eine Einzelperson sie trägt. Aber sie schützen bei weitem besser, wenn ALLE eine tragen.

Risikopersonen sind auf sichere Innenräume angewiesen. Das gilt übrigens auch für kuriose Maskenregelungen im Arbeitsleben, die immer noch die genuine Übertragung des Virus durch die Luft ignorieren und Masken erst dann vorschreiben, wenn ein Sicherheitsabstand (1m, 2m, 3m – nichts davon wissenschaftlich begründbar) unterschritten wird.

Den Schattenfamilien und Vulnerablen bleibt letztlich trotzdem nur noch der Selbstschutz. Da sitzt man dann als einzige Person des Kollegiums mit Maske beim Jour fixe, fährt nicht auf Betriebsausflüge mit, stoßt beim Geburtstag nicht mit den anderen an, nimmt die FFP3 bei Präsentationen und Workshops als einzige:r nicht ab, verlässt zum Trinken das Gebäude, weil nicht verstanden wird, dass die Luft bereits von den Vorredner:innen mit Aerosolen gesättigt ist. Seit dem 5. März ist man auch noch der einzige Mensch im Bauhaus oder Schreibwarenladen, der eine Maske trägt. Doch dabei bleibt es leider nicht. Begleitet wird der Selbstschutz-Eiertanz von den regelmäßigen Aufforderungen, die Maske doch auch abzunehmen. Die psychische Belastung reicht von beleidigten Verwandten, Nachbar:innen und Kolleg:innen, wenn dieses Minimum an textilem Selbstschutz beibehalten wird, bis hin zu völligem Unverständnis oder gar verbalen Attacken. „Hast du etwa Angst vor mir?“ oder „Ich bin eh gesund“ sind noch die harmlosesten Ausprägungen. „Warum tust du dir das an, wir werden es eh alle kriegen.“ „Du sperrst wegen einem Schnupfen dein Kind weg.“ „Was soll die Panik.“ „Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.“ Es sind die privilegierten Gesunden, die sich nicht vorstellen können, was es heißt, seine Gesundheit nicht nur permanent bedroht zu wissen, sondern sich auch noch einer Gesellschaft gegenüber rechtfertigen zu müssen, die im Kern von einer zutiefst eugenischen Auffassung getrieben ist: Wer wirklich zu schwach ist, um es mit dem Virus aufnehmen zu können, hat Pech gehabt.

„Nimm den Fetzn oba!“ – Inzwischen antworte ich darauf nur noch mit „Sie haben versehentlich ‚Danke, dass Sie mich und andere weiterhin schützen‘ falsch ausgesprochen“. Was uns bleibt, ist der Galgenhumor. Aber auch der ist endlich.

1 Sigrid Pilz im Live-Twitter-Space über Schattenfamilien am 13.02.2022. Zitiert nach: Colette M. Schmidt:
Tausende Vulnerable fühlen sich von der Politik vergessen, in: Der Standard (15.02.2022).
(abgerufen am 08.03.2022).

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