Auf die Anfrage eines betroffenen Elternteils antwortet das “COVID”-Team der Bildungsdirektion für Wien (Bildungsdirektor: Heinrich Himmer, SPÖ) am 26. Juli 2023 folgendes:
“Die Maskenpflicht präventiv ist bereits seit längerem aufgehoben, mit dem Ende des Schuljahres 2022/23 (30. Juni 2023) lief auch die COVID Schulverordnung des BMBWF aus. Damit können und werden auch keine weiteren Maßnahmen in Bezug zu COVID gesetzt. Es ist daher nicht möglich einen Hepa-Filter in einer Klasse einzurichten. Was mit den bereits eingerichteten passiert, hat noch das BMBWF zu entscheiden.
Alle Sonderdienste und Beratungen dazu wurden eingestellt, daher wird die Beratung unter dieser Mailadresse sowie das COVID Team generell in der Bildungsdirektion für Wien, wie zuvor bereits im BMBWF, eingestellt. Die Schule hat hier keinen Auftrag mehr und keine rechtliche Basis um hier Meldungen oder Präventivmaßnahmen durchzuführen.
Wenn Sie Bedenken haben was den Schulbesuch anbelangt bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen behandelnden Kinderarzt in Kooperation mit dem Schularzt der Schule. Ansonsten steht es Ihnen weiterhin frei das Kind mit Mund-Nasen-Schutz in die Schule zu schicken, sofern hier keine FFP2 Maske getragen wird und es sich um eine Halbtagsschule handelt und selbstständig die Maskenpausen eingehalten werden, ist hier das Tragen möglich. Bei Ganztagsschulen oder Offenen Schulen kann dies nicht gestattet werden, da hier die Einnahme des Essens ohne Maske zu erfolgen hat und die Maske zu lange durchgehend getragen werden würde, so dass hier für das Kind und das betreuende Personal dies nicht zugemutet werden kann.
Da hier seitens der Schule die Organisation immer über die Dienstvorgesetzte Stelle, das BMBWF erfolgt, kann für Ihre Anfrage keine Ansprechperson im BMSGPK genannt werden, für das BMBWF ist das BMSGPK – laut Epidemie-Gesetz – zuständig. Sie verweisen daher an das BMSGPK.”
mit Erlaubnis des Fragestellers veröffentlicht – im Interesse der Öffentlichkeit
Nachtrag, die Frage lautete folgendermaßen:
“Mein Sohn besucht eine Volksschule in Wien und war im letzten Schuljahr gezwungen, eigenverantwortlich Maske während des Unterrichts zu tragen. Ich möchte, dass mein Sohn am Schulunterricht teilnehmen kann ohne dass er Maske tragen muss. Voraussetzung dafür ist, dass die Luftqualität im Klassenzimmer (durch entsprechende techn/mechan Umwelzung von rd 1.000m³/h) auf einem Niveau gehalten werden kann, das es ihm (und allen anderen Schulkindern seiner Klasse) trotz Maskenverzicht erlaubt risikoarm am Schulunterricht teilzunehmen. Bitte teilen Sie mir mit, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Hepa-Filter in seiner Klasse eingerichtet werden können. Der Vollständigkeit halber erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass meine an Sie (und sowohl an BMBWF als auch an BMSGPK) gerichtete Frage bezüglich Schutzmaßnahmen im WS 2022 (vom August 2022) bis heute unbeantwortet blieb. Sowohl das BMBWF als auch das BMSGPK machten sich einen Spaß daraus, meine Frage mit einem Verweis auf den jeweils anderen unbeantwortet zu lassen. Auf den Kosten für unser “eigenverantwortliches” Handeln bleibt meine Familie sitzen. Ggf. ersuche ich um konkrete Benennung der zuständigen Stelle mit Namen einer Ansprechperson. “
….
Wie würde die Gesellschaft jetzt dastehen, wenn man aus der Pandemie gelernt hätte? Sie würde jedenfalls solche ignoranten Reaktionen nicht auf sich sitzen lassen. Hier geht es längst nicht nur um Covid19, sondern darum, ob wir Infektionskrankheiten mit potentiellen Langzeitfolgen bzw. Gefährdung vulnerabler Kinder und Eltern weiterhin als selbstverständlich erachten, statt die aus den ersten Pandemiejahren bewährten Gegenmaßnahmen beizubehalten. Es geht um viel mehr, nämlich um Inklusion – das Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft. Auch Österreich hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem umzusetzen. Die oben zitierte Antwort steht klar gegen Inklusion und argumentiert aus einer paternalistischen Ansicht des “Major Consensus Narrative”, der aber nicht mit dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zu Covid19 übereinstimmt.
Klar ist nur eines: Ausgerechnet mit Ende der Meldepflicht am 1. Juli 2023 steigen die Infektionszahlen wie jeden Sommer wieder an – inzwischen in allen Bundesländern steigende Tendenz im Abwasser – und mit Blick auf die Südhalbkugel werden wir spätestens mit Schulbeginn wieder hohe Infektionswellen durch SARS-CoV2, aber auch durch RSV und Influenza sehen. Auch Masernausbrüche kommen durch sinkende Impfraten zunehmend vor.
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