

Es war von Beginn an klar, dass das Testen auf SARS-CoV2 nur eine von vielen Käsescheiben einer klugen Strategie zur Pandemiebewältigung sein kann: Test – Trace – Isolate – Quarantine. Nach dem positiven Test erfolgt die Zurückverfolgung der Infektionsquelle (backward tracing) und der potentiell Angesteckten (Forward Tracing) – wobei hier Österreich von Beginn an nur auf forward Tracing gesetzt hat. Im Nachhinein kann man spekulieren, dass man bereits hier Infektionsschutz von der wirtschaftlichen Ebene (“wo habe ich mich angesteckt? Könnte man das verhindern?”) auf die individuelle Ebene (“wer sich angesteckt hat, ist selbst schuld”) verlagert hat. Im Gegensatz zu anderen Ländern und mangels einer Corona-Warn-App (wie z.B. in Deutschland) gab es in Österreich nie detaillierte seriöse Daten zu besonders vulnerablen Infektionsorten oder Berufen- wie Kindergärten, Schulen, Gasthaus oder Pflege. So konnte niemand gezielte Prävention fordern und es wurde alles auf die Eigenverantwortung abgeschoben, samt der langwierigen Kosten im Krankheitsfall. Mit Januar 2022 entfiel die Quarantäne für 3fach Geimpfte, obwohl mit OMICRON klar wurde, dass Reinfektionen und Durchbruchsinfektionen häufiger wurden. Im Sommer 2022, einen Tag vor dem Suizid der von Coronaleugnern in den Tod getriebenen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr, wurde das Contact Tracing offiziell eingestellt. Schon im Frühjahr hatte man gegen jede wissenschaftliche Evidenz die Isolationszeit von zehn auf fünf Tage verkürzt, sie wurde am 1. August abgeschafft und durch eine Verkehrsbeschränkung (Tragepflicht FFP2-Maske) abgelöst, die niemand kontrollieren kann und hat. Die Regierung hat in der Risikokommunikation am Ende nicht mehr zwischen Quarantäne (Absonderung einer Person mit Kontakt zu einer infizierten Person) und Isolation (Absonderung einer Person mit bestätigter Infektion) unterschieden, mit Aufhebung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ab Juni 2022 in den Bundesländern abseits von Wien zeichnete sich bereits ab, dass das weitere Tragen einer Maske stigmatisiert werden würde.
Mit der Abschaffung von Contact Tracing, Isolation und Quarantäne ist das Testen geblieben, das von der Regierung von Beginn an instrumentalisiert wurde, um die hochpolitische Debatte um “Lockdowns” im Keim zu ersticken.
Tests als Allheilmittel gescheitert

Mitte November 2020 ist der damalige ÖVP-Kanzler Kurz mit dem Vorschlag, die Bevölkerung durchzutesten vorgeprescht, um ein sicheres Weihnachten zu garantieren. Es handelte sich dabei aber um Schnelltests, die nur eine bedingte Aussagekraft haben, weil sie nur bei hoher Viruslast ein positives Ergebnis zeigen. Eine beginnende Infektion ohne Symptome oder am ersten Tag der Symptome erkennen sie nicht zuverlässig. Die Tests fanden zwei bis drei Wochen vor Weihnachten statt – die Aussagekraft lag bei Null, wer an Weihnachten infiziert war und wer nicht. Auch als Freitesten sind sie aus den genannten Gründen nicht geeignet. Die zuverlässigste Aussagekraft eines Schnelltests liegt dann vor, wenn er positiv ist und per PCR-Test bestätigt wurde. Die Regierung scherte sich aber nie um wissenschaftliche Korrektheit, sondern es ging immer nur um Populismus. Ab Jänner 2021 machte man das “Freitesten” mit Antigentests populär und vermittelte so ein falsches Sicherheitsgefühl bei einem negativen Test (ich habe damals ausführlich berichtet). Ein negativer Schnelltest hieß eben NICHT, dass man nicht infiziert sei. Schnelltests als Vorsichtsmaßnahme lösten in vielen Bereichen des Lebens, auch in Schulen, die aufwendigeren PCR-Tests ab, bis man im März 2021 die PCR-Gurgeltests in Wiener Schulen einführte und nachfolgend der Gesamtbevölkerung anbot. In Kindergärten gab es keine effektiven Schutzmaßnahmen – hier hätte man auf Luftfilter setzen müssen.
Alle Parteien setzten auf die populistische Strategie, dass häufiges Testen neuerliche Kontaktbeschränkungen bzw. Lockdowns verhindern könnte. Ohne Primärprävention war diese Strategie von Beginn an zum Scheitern verurteilt, denn das Virus verbreitete sich in den Bildungseinrichtungen und wurde dann in die Haushalte getragen. Von dort gings über die berufstätigen Eltern zu den anderen Berufstätigen und wieder retour. Kinder wurden wesentlich seltener getestet und ihre Infektion verlief häufiger asymptomatisch oder mit leichten Symptomen, weswegen sie aber nicht weniger ansteckend waren (und sind). Mit anderen Worten: Dort, wo man mit dem Testen wirklich viele Infektionen verhindert hätte, wurde deutlich weniger getestet. In Schulen wurden ab 2021 wenig sensitive Nasenbohrtests eingesetzt, die viele Infektionen übersehen haben. Die international gelobten PCR-Gurgeltests in den Wiener Schulen haben die Infektionen bei Kindern zwar sehr gründlich dokumentiert, aber solange das Virus nicht an der Zirkulation gehindert wurde (fehlende FFP2-Maskenpflicht im Unterricht, keine Luftfilter, zu seltenes Lüften, kranke Schüler nicht getestet/im Unterricht), eben nur Folgeansteckungen verhindert, nicht aber Ansteckungen an sich.
Ich war bis zum Schluss dankbar, dass es überhaupt ein 24/7 stadtweites Gratisangebot an PCR-Tests und Abgabestellen gegeben hat, während man bei Trinicum jetzt 30 Euro für einen Einzeltest hinlegen muss, nur Montag bis Freitag testen kann, und für ein Testergebnis am selben Tag zur Abgabestelle im dritten Bezirk fahren muss, sonst dauert es per Post 2-3 Tage. Die Dankbarkeit für meine individuell gelebte Eigenverantwortung, regelmäßig auch ohne Symptome zu testen und vor Besuch von Menschen, die geschützt werden wollen, zu testen, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein funktionierendes Testsystem alleine ausreichend ist.
Rechnungshofbericht
Der Rechnungshofbericht vom 21. Juli 2023 widmete sich der bevölkerungsweiten Teststrategie.
Zum Glossar (Seite 9ff.) ein paar Anmerkungen:
“Antigen–Tests ermöglichen einen direkten Erregernachweis von SARS–CoV–2. Es wird kein Labor zur Auswertung benötigt. Das Ergebnis steht nach rd. 20 Minuten fest.”
Antigentests weisen das Virus-Protein nach, nur PCR-Tests die Virus-RNA (direkter Erregernachweis). In der frühen Phase der Infektion ist die Sensitivität von Antigentests geringer als in der Spätphase (Meiners et al. 2022). Die Mehrzahl der Schnelltests zielt auf das N-Protein ab, manche Tests weisen auch das S-Protein nach. Mit zunehmender Variantenvielfalt verändern sich S- und N-Proteine und vormals gut geeignete Schnelltests können unbrauchbar werden. Eine Kombination aus Nasen- und Rachentest erhöht die Sensivität (Goodall et al. 2022, Zwart et al. 2022). Die Aussagekraft von Antigentest-Ergebnissen ist in diesem Flyer von Schnelltest-Hersteller Roche schön zusammengefasst.
Die ab Jänner 2021 in den Schulen eingeführten Schnelltests wurden nur in der Nase abgenommen. Der damalige Chef der Öffentlichen Gesundheit der AGES, Franz Allerberger, sagte:
“Wir können mit Vertrauen sagen: die wirklich infektiösen Infizierten mit einem CT-Wert von unter 30 finden wir damit.“ (Quelle)
Tatsächlich schlugen die Tests bei einem Ct-Wert von 18-24 nur bei jedem zweiten Fall an (Quelle) und sind nicht als Surveillance/Screening-Tool bei Personen ohne Symptome geeignet.( Agulló et al. 2020)
“Coronaviren sind Viren, die insbesondere Krankheiten der Atemwege verursachen können (siehe auch SARS–CoV–2).”
Das ist strenggenommen so nicht korrekt, wie Fraenkel-Conrat et al. (1979), insbesondere Kapitel Nr. 3 von Robb and Bond über Coronaviridae, zeigen. Schon vor über 40 Jahren war bekannt, dass Coronaviren multisystemische Erkrankungen auslösen können, über den Geruchsnerv ins Gehirn eindringen, Gefäßentzündungen auslöst und Langzeitfolgen vergleichbar mit dem heutigen LongCOVID bzw. MECFS.
“COVID–19 ist die Bezeichnung der von SARS–CoV–2 ausgelösten Krankheit. Nicht
alle mit SARS–CoV–2 infizierten Personen erkranken an COVID–19.”
Bei Leerdenkern war diese Argumentation sehr beliebt, sie unterschieden zwischen Infektion und Erkrankung. Doch wie definiert man Erkrankung? LongCOVID tritt auch nach symptomfreien oder sehr leichten Verläufen auf. Im Akutstadium ohne Symptome würde die Person demnach nicht als erkrankt gelten, aber als infiziert. Nach dem Akutstadium, wenn der PCR-Test wieder negativ ist, aber erste LongCOVID-Symptome auftreten, wäre die Person zwar erkrankt, aber nicht mehr infiziert. Das ergibt keinen Sinn aus medizinischer Sicht.
“Der PCR–Test (PCR = Polymerase Chain Reaction (Polymerase–Kettenreaktion)) dient dem Nachweis einer aktuellen COVID–19–Erkrankung. Für den PCR–Test werden Proben aus dem Rachen oder Nasenraum entnommen und in einem Labor ausgewertet.”
Denn dann ist auch diese Erklärung nicht korrekt. Ein PCR-Test weist eine aktuelle Infektion nach, unabhängig davon, ob akute Symptome bestehen oder nicht. Zudem werden bei Spültests auch Proben aus dem Mundraum entnommen (Tan et al. 2021).
Urteil des Rechnungshofs
Der Rechnungshof urteilt in der Zusammenfassung, dass zwischen 2020 und 2022 Testkosten von mindestens 5,2 Milliarden Euro entstanden sind. Im Jänner 2021 wäre die Entscheidung für ein breites bevölkerungsweites Testangebot getroffen worden, “obwohl eine Teststrategie des Gesundheitsministeriums zu diesem Zeitpunkt auf zielgerichtetes und risikoorientiertes Testen ausgerichtet war.” Österreich habe pro Kopf rund 16 Mal so viel wie Deutschland getestet.
Der Rechnungshof kritisiert u.a. die Kollision der Kompetenzen von Gesundheitsministerium und Länder. Vollziehende Behörden in den Ländern waren nicht an die Teststrategie des Ministeriums gebunden. Der Beraterstab des Gesundheitsministers befürwortete die Massen-Antigentests im Dezember 2020 nicht. In weiterer Folge gab es je nach Bundesland unterschiedliche Teststrategien und niederschwellige Testangebote für Antigentests (Niederösterreich) bzw. PCR (Wien). Zusätzlich gab es noch Testmöglichkeiten bei Apotheken und Hausärzten. Dazu gab es weitere Testangebote bei Tourismusbetrieben, in den Schulen und in Betrieben. Die Tests wurden uneinheitlich gemeldet. Im November 2021 stampfte man im Zuge der DELTA-Welle in Windeseile ein österreichweites PCR-Angebot aus dem Boden, weil ein 3G-Nachweis für die Berufsausübung verpflichtend wurde. Kritisiert wurde das unlimitierte und daher kostenintensive Testangebot in Wien.
Ab April 2022 wurde die Abgabe der kostenlosen PCR-Tests auf fünf Tests pro Person und Monat limitiert, womit laut Rechnungshof die ursprüngliche “risikoorientierte” Teststrategie wieder verfolgt wurde. Für den Ausbau der Surveillance durch Abwassermonitoring gab es keine österreichweiten Vorgaben, was die Vergleichbarkeit der Ergebnisse erschwerte.
Der Rechnungshof empfiehlt zur Optimierung, regelmäßige Tests zum Ziel der Unterbrechung von Infektionsketten durchzuführen. Bis 2021 ließ sich außerdem nur ein Drittel der Bevölkerung regelmäßig testen, ein knappes weiteres Drittel testete sich nach Einführung der 3G-Regel im November 2021 gar nicht. In der Zeit waren die Kapazitäten der Spitäler gemäß Definition der Coronakommission überlastet (tatsächlich waren sie schon lange vorher überlastet). Die Teststrategie sei daher fehlgeschlagen.
Kritik am Rechnungshof
Der Rechnungshof versteht unter risikoorientiertem Testen eine “risikoorientierte Priorisierung bestimmter Personengruppen” (S.28) – damit ist aber nicht das Risiko einer Ansteckung gemeint, sondern das Risiko eines schweren Akutverlaufs, vulgo “vulnerabler Gruppen” und in Berufen, die mit vulnerablen Gruppen zu tun haben (Gesundheits- und Pflegepersonal). Das ist die Strategie der “Great-Barrington-Declaration”, die darauf abzielte “Vulnerable zu schützen” und der “gesunde” Rest der Bevölkerung sollte möglichst unbehelligt von Maßnahmen bleiben. Diese Strategie ist natürlich gescheitert, wie sich bei der Erfassung der Influenzatoten in der letzten Wintersaison gezeigt hat:
“Benka sprach von zurückgekehrter “Normalität” nach den ersten Jahren der Corona-Pandemie. Dass es insgesamt nicht mehr Grippetote gab als in früheren Jahren, sei aber möglicherweise daran gelegen, dass von der auch bei Influenza vulnerablen Gruppe der über 65-Jährigen viele schon an Covid-19 gestorben waren.” (STANDARD, 12.07.23)
Der Rechnungshof hätte nun empfehlen können, die Bevölkerung besser über die Sinnhaftigkeit der Tests aufzuklären statt die Abschaffung eines bevölkerungsweiten Testangebots auch ohne Symptome (“anlassloses Testen”) zu fordern – womit all jene gefährdet sind, die sich weiter schützen wollen oder müssen. Aus der Zusammenfassung des Rechnungshofberichts (Verweis auf S.56, 10.2) wird klar, dass der Individualschutz nicht im Vordergrund stand, sondern ein “österreichweiter Überblick über das Infektionsgeschehen“, und dafür hält man das Abwassermonitoring für ausreichend.
Sie ist aber auch deswegen gescheitert, weil die LongCOVID-Betroffenen keine Rolle bei der Teststrategie gespielt haben. Als man die Tests pro Person limitiert hat, also in den Augen des Rechnungshofs wieder zur “risikoorientierten Teststrategie” zurückfand, verhinderte man auch den Infektionsschutz für Angehörige von Risikogruppen – darunter auch LongCOVID/MECFS-Patienten, sowie für alle, die eine Infektion vermeiden wollen, weil sie das LongCOVID-Risiko nicht in Kauf nehmen wollen. Die Bewertung der Teststrategie ignoriert damit das Öffentliche Interesse einer gesunden Bevölkerung, unter den gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Langzeitfolgen der fehlgesteuerten Pandemiepolitik wird die Bevölkerung noch Jahrzehnte leiden.
Der Variantenmanagementplan wurde vom Rechnungshof positiv bewertet (Seite 57). Ich komme zu einem anderen Urteil: In meinen Augen (Blogtext vom 18.12.22) war er ein Feigenblatt, um mit Verweis auf das günstigste Szenario alle Maßnahmen so schnell wie möglich abschaffen zu können. Dass dieses günstigste Szenario mit den OMICRON-Subvarianten gar nicht eintraf, wie Mortalitätsdaten und LongCOVID-Häufigkeit zeigen, kritisiert der Rechnungshof mangels wissenschaftlicher Kompetenz nicht.
Der Rechnungshof räumt auf S. 69 aber auch ein:
“Die wissenschaftliche Beurteilung des verstärkten Testgeschehens war zur Zeit der Gebarungsüberprüfung noch nicht abgeschlossen, auch nicht der internatonale Vergleich verschiedener Teststrategien. Die Wirkungen des Testens waren auch deshalb schwierig zu beurteilen, weil es nur eine Maßnahme unter mehreren war, wie Maskenpficht, Impfungen oder Ausgangsbeschränkungen. Deren Wechselwirkungen und insbesondere die Auswirkung des breiten Testangebots auf die Impfquote blieben weitgehend offen und wurden noch nicht analysiert.”
Immer wieder wird im Rechnungshofbericht auch das “Kosten-Nutzen-Verhältnis” genannt, ohne Langzeitfolgen und Dauerkrankenstände durch Covid19 einzubeziehen – wobei hier andere Maßnahmen ebenso berücksichtigt werden müssen, die wie zu Beginn angesprochen, schon im vorherigen Sommer weitgehend abgeschafft wurden – allen voran in den Kindergärten und Schulen, von wo sich das Virusgeschehen in die Haushalte ausbreitete.
Fazit
Der Rechnungshofbericht kritisiert in vielen Fällen zutreffend die Umsetzung der Teststrategie bzw. deren (fehlende) Zielsetzung und die eklatanten Fehler (alias Nichtstun) des Gesundheitsministeriums, das oftmals keine klaren Vorgaben gemacht hat und die Ausweitung des Testangebots den Ländern überlassen hat. Dadurch gab es parallele Teststrukturen, deren Ergebnisse nicht vergleichbar waren und vom Gesundheitsministerium nicht ausgewertet wurden bzw. werden konnten. Die bevölkerungsweiten Testangebote haben nur ein Drittel der Bevölkerung regelmäßig genutzt, wie vom Gesundheitsministerium empfohlen wurde, aber ein Drittel hat sie auch gar nicht genutzt, entweder mangels Testinfrastruktur (v.a. am Land) oder aufgrund der coronaverharmlosenden Berichterstattung und Aussagen von Politikern (aller Parteien), die ein Testen nicht mehr für notwendig befunden haben, insbesondere ab dem Zeitpunkt der Impfung. Dass diese Parallelstrukturen natürlich kostenaufwendig sind, liegt auf der Hand und ist auch zu kritisieren.
Meine Kritik am Rechnungshofbericht bezieht sich vor allem auf die unreflektierte Übernahme der “Great-Barrington-Declaration”-Ideologie, die durch die Mehrheit der österreichischen WissenschaftlerInnen in den Beratungsgremien vetreten wurde: “Risikoorientierte” Tests nur für vulnerable Gruppen und Berufe mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen. Das ist der wissenschaftliche Stand vom März 2020, als PCR-Tests und Schutzmaterial noch knapp waren und die Langzeitfolgen von SARS-CoV2 noch nicht bekannt waren. Das Präventionsprinzip hätte mit Blick auf SARS-CoV1 und Coronaviren generell auf Vorsicht beharren müssen und hunderte Studien zu LongCOVID haben die frühen Warnungen von Virologen und MECFS-Betroffenen längst bestätigt.
Wir erinnern uns gut an die Meinungstreiber in der Berichterstattung, die die “anlasslosen Tests” am stärksten kritisiert haben: Infektiologe Günter Weiss (Berater von Ex-ÖVP-Landeshauptmann Platter), die Epidemiologen Schernhammer und Gartlehner (Berater von ÖVP-Landeshauptmännin Mikl-Leitner und Stiftungsprofessur durch ÖVP), Infektiologin Petra Apfalter (Beraterin von ÖVP-Bildungsminister Faßmann und Nachfolger Polaschek) und früher auch Ex-AGES-Public-Health-Leiter Franz Allerberger (von der FPÖ im Februar 2021 für den Gesundheitsausschuss nominiert).
Woher beziehen die Autoren des Rechnungshofberichts also ihre Expertise, wenn sie einseitig den ÖVP-nahen BeraterInnen nach dem Mund reden?