Auf die Anfrage eines betroffenen Elternteils antwortet das “COVID”-Team der Bildungsdirektion für Wien (Bildungsdirektor: Heinrich Himmer, SPÖ) am 26. Juli 2023 folgendes:
“Die Maskenpflicht präventiv ist bereits seit längerem aufgehoben, mit dem Ende des Schuljahres 2022/23 (30. Juni 2023) lief auch die COVID Schulverordnung des BMBWF aus. Damit können und werden auch keine weiteren Maßnahmen in Bezug zu COVID gesetzt. Es ist daher nicht möglich einen Hepa-Filter in einer Klasse einzurichten. Was mit den bereits eingerichteten passiert, hat noch das BMBWF zu entscheiden.
Alle Sonderdienste und Beratungen dazu wurden eingestellt, daher wird die Beratung unter dieser Mailadresse sowie das COVID Team generell in der Bildungsdirektion für Wien, wie zuvor bereits im BMBWF, eingestellt. Die Schule hat hier keinen Auftrag mehr und keine rechtliche Basis um hier Meldungen oder Präventivmaßnahmen durchzuführen.
Wenn Sie Bedenken haben was den Schulbesuch anbelangt bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen behandelnden Kinderarzt in Kooperation mit dem Schularzt der Schule. Ansonsten steht es Ihnen weiterhin frei das Kind mit Mund-Nasen-Schutz in die Schule zu schicken, sofern hier keine FFP2 Maske getragen wird und es sich um eine Halbtagsschule handelt und selbstständig die Maskenpausen eingehalten werden, ist hier das Tragen möglich. Bei Ganztagsschulen oder Offenen Schulen kann dies nicht gestattet werden, da hier die Einnahme des Essens ohne Maske zu erfolgen hat und die Maske zu lange durchgehend getragen werden würde, so dass hier für das Kind und das betreuende Personal dies nicht zugemutet werden kann.
Da hier seitens der Schule die Organisation immer über die Dienstvorgesetzte Stelle, das BMBWF erfolgt, kann für Ihre Anfrage keine Ansprechperson im BMSGPK genannt werden, für das BMBWF ist das BMSGPK – laut Epidemie-Gesetz – zuständig. Sie verweisen daher an das BMSGPK.”
mit Erlaubnis des Fragestellers veröffentlicht – im Interesse der Öffentlichkeit
Nachtrag, die Frage lautete folgendermaßen:
“Mein Sohn besucht eine Volksschule in Wien und war im letzten Schuljahr gezwungen, eigenverantwortlich Maske während des Unterrichts zu tragen. Ich möchte, dass mein Sohn am Schulunterricht teilnehmen kann ohne dass er Maske tragen muss. Voraussetzung dafür ist, dass die Luftqualität im Klassenzimmer (durch entsprechende techn/mechan Umwelzung von rd 1.000m³/h) auf einem Niveau gehalten werden kann, das es ihm (und allen anderen Schulkindern seiner Klasse) trotz Maskenverzicht erlaubt risikoarm am Schulunterricht teilzunehmen. Bitte teilen Sie mir mit, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Hepa-Filter in seiner Klasse eingerichtet werden können. Der Vollständigkeit halber erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass meine an Sie (und sowohl an BMBWF als auch an BMSGPK) gerichtete Frage bezüglich Schutzmaßnahmen im WS 2022 (vom August 2022) bis heute unbeantwortet blieb. Sowohl das BMBWF als auch das BMSGPK machten sich einen Spaß daraus, meine Frage mit einem Verweis auf den jeweils anderen unbeantwortet zu lassen. Auf den Kosten für unser “eigenverantwortliches” Handeln bleibt meine Familie sitzen. Ggf. ersuche ich um konkrete Benennung der zuständigen Stelle mit Namen einer Ansprechperson. “
….
Wie würde die Gesellschaft jetzt dastehen, wenn man aus der Pandemie gelernt hätte? Sie würde jedenfalls solche ignoranten Reaktionen nicht auf sich sitzen lassen. Hier geht es längst nicht nur um Covid19, sondern darum, ob wir Infektionskrankheiten mit potentiellen Langzeitfolgen bzw. Gefährdung vulnerabler Kinder und Eltern weiterhin als selbstverständlich erachten, statt die aus den ersten Pandemiejahren bewährten Gegenmaßnahmen beizubehalten. Es geht um viel mehr, nämlich um Inklusion – das Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft. Auch Österreich hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem umzusetzen. Die oben zitierte Antwort steht klar gegen Inklusion und argumentiert aus einer paternalistischen Ansicht des “Major Consensus Narrative”, der aber nicht mit dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zu Covid19 übereinstimmt.
Klar ist nur eines: Ausgerechnet mit Ende der Meldepflicht am 1. Juli 2023 steigen die Infektionszahlen wie jeden Sommer wieder an – inzwischen in allen Bundesländern steigende Tendenz im Abwasser – und mit Blick auf die Südhalbkugel werden wir spätestens mit Schulbeginn wieder hohe Infektionswellen durch SARS-CoV2, aber auch durch RSV und Influenza sehen. Auch Masernausbrüche kommen durch sinkende Impfraten zunehmend vor.

“Vulnerable sollen sich selbst schützen!”
Ja, aber wenn sie es tun wollen, legt man ihnen Steine in den Weg.
Am 21. Mai 2023 tweetete Gesundheitsminister Rauch:
„Saving lives, driving health for all“. Im Mittelpunkt der 76. Weltgesundheitsversammlung steht die internationale Zusammenarbeit, um künftige Gesundheitskrisen zu bewältigen. Wir müssen gemeinsam auf den Erfahrungen der Corona-Pandemie aufbauen und die Rolle der @WHO stärken.”
Die WHO Europe veranstaltet im September 2023 die erste “Indoor Air Conference”. Wann folgt Österreich?
Warum keine saubere Luft?
Wir wissen, dass in Klassenzimmern häufig schlechte Luft herrscht, was neben Konzentrationsschwierigkeiten und Leistungseinbrüchen auch die Verbreitung von Krankheitserregern fördert, die über die Luft übertragen werden (Deng et al. 2023). Häufiges Lüften verringert das Ansteckungsrisiko (Buonanno et al. 2022) – dazu gab es vom Umweltschutzministerium bereits im Herbst 2020 ein entsprechendes Positionspapier, dessen Empfehlungen aber nie umgesetzt wurden. Ist es baulich nicht möglich, für gute Durchlüftung zu sorgen, oder sind die Wetterverhältnisse ungünstig (draußen zu warm, zu geringe Temperaturdifferenz, draußen zu kalt, zu unangenehmer Luftstrom), dann wissen wir, dass HEPA-Filter die Luft effektiv reinigen können und Ansteckungsraten signifikant zurückfahren (Villers et al. 2022). Saubere Luft ist der Schlüssel zu (Kindergärten und) Schulen mit möglichst wenigen Krankheitstagen bei Kindern und PädagogInnen (Jendrossek et al. 2023) – und wie alle Eltern schon lange vor der Pandemie wissen: Sind die Kinder krank, werden es die Eltern auch häufig und fallen für den Job aus, bzw. müssen auf die Kinder aufpassen, wenn sie noch klein sind, und sich freinehmen.
Was wäre, wenn wir nicht nur Covid19 verhindern könnten, sondern auch RSV und Influenza, die zu den weiteren beiden Infektionskrankheiten mit hoher Krankheitslast im Kindesalter sorgen? Dank der ersten Pandemieschutzmaßnahmen ist die B/Yamagata-Sublinie von Influenza ausgerottet worden, andere Virenstämme wurden stark verdünnt (Dhanasekaran et al. 2022). Die Influenzaimpfung ist für Kinder im Rahmen des Kinderimpfprogramms kostenlos, gegen RSV gibt es jetzt einen Impfstoff für Säuglinge, aber auch für ältere Erwachsene. Gegen Covid19 wird es ab September oder Oktober 2023 einen angepassten Impfstoff für alle Altersgruppen geben – unklar ist aber die Verfügbarkeit für Kinder und Jugendliche (und Erwachsene), da die Impfhonorare für niedergelassene Ärzte drastisch gekürzt wurden.
Die Durchimpfungsraten sind in Österreich generell und besonders bei Kindern sehr niedrig und es wird keinerlei Aufklärung mehr getan, um für die Impfung zu werben. Prävention muss daher zwingend auch saubere Innenraumluft umfassen – mehr Informationen dazu bei www.igoe.at.
Moderne, hochwertige HEPA-Filter sind so leise, dass sie nicht als störend wahrgenommen werden. Wiewohl ständige Frischluftzufuhr unerlässlich bleibt, um die CO2-Werte niedrig zu halten und damit die Konzentration im Unterricht zu fördern, liefern HEPA-Filter einen wichtigen Beitrag für die Kindergesundheit, aber auch die Bildung und reduzieren krankheitsbedingte Fehltage. Der Verweis auf die Abschaffung der Covid-Gesetze greift daher zu kurz, denn die Lehre aus der Pandemie ist, dass wir mit sauberer Luft auch andere Krankheitserreger im Schach halten können, die zu vielen krankheitsbedingten Fehltagen führen, wie grippale Infekte, Scharlach, RSV und Influenza. Eine Reduktion der Krankheitstage bei Kindern bedeutet indirekt (Pflegefreistellungen) und direkt (Ansteckungen der Eltern und nachfolgend Arbeitskollegen) eine gestiegene Produktivität der Wirtschaft. Wie kann man sich dagegen verwehren?
Nur FFP2-Masken schützen effektiv

Es gibt schon längst auf die Maße von Kindergesichtern angepasste FFP2-Schutzmasken. Diese müssen also nicht zwangsläufig unbequem sein. Klar ist: FFP2/3-Masken sind wesentlich effektiver als Stoffmasken (Lindsley et al. 2020, Duncan et al. 2021) – die Kombination aus Schutzmasken und Luftreiniger verringert die Infektionsraten erheblich (Nie et al. 2022, Banholzer et al. 2023). Das Tragen von FFP2-Masken zu verbieten, gefährdet sowohl das betroffene Kind als auch dessen Familie.
Bezüglich Ganztagsschulen wird die Argumentation noch abstruser: “da hier die Einnahme des Essens ohne Maske zu erfolgen hat” – und bei Halbtagsschulen mit oder wie?
“und die Maske zu lange durchgehend getragen werden würde, so dass hier für das Kind und das betreuende Personal dies nicht zugemutet werden kann.“
Warum kann es dem betreuenden Personal nicht zugemutet werden, wenn das Kind Maske trägt? Das ist schließlich dessen gutes Recht. Das Kind selbst trägt die Maske ebenfalls aus gutem Grund, sei es, weil es selbst vulnerabel ist oder weil es vulnerable Eltern hat, die etwa keine ausreichende Immunantwort auf die Impfung bilden können, einen Immundefekt haben, der sie auch gegen andere Infektionskrankheiten vulnerabel macht, oder eine Erkrankung oder Behinderung, die einen schweren Verlauf zur Folge haben kann.
Aus juristischer Sicht:
Die einschlägigge Verordnung ist mit Ende des Schuljahrs 2022/2023 zwar streng genommen außer Kraft getreten, deren Paragraph 6 (10) trifft (traf) aber eine sehr klare (fachliche) Aussage zur Zulässigkeit des Tragens einer Maske:
“Das Tragen eines MNS, ab der 9. Schulstufe auch einer FFP2-Maske, stellt eine geeignete Maßnahme zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV2 dar und ist daher immer zulässig.”
Als erziehungsberechtigte Person könnte man sich auf diese fachliche Kernaussage beziehen und in Eigenverantwortung für sein Kind das Kind Maske tragen lassen. Sollte das seitens der Schulleitung oder Bildungsdirektion untersagt werden, könnte man darüber eine förmliche Feststellung samt Darlegung der in Anspruch genommenen Rechtsgrundlage verlangen und dagegen ggf. vorgehen. Im Schulunterrichtsgesetz gibt es keine Grundlage, das freiwillige Tragen einer FFP2-Maske zu untersagen.
Im Gegenteil, unter Paragraph 45, Absatz 2 steht:
“Eine gerechtfertigte Verhinderung ist insbesondere: Krankheit des Schülers; mit der Gefahr der Übertragung verbundene Krankheit von Hausangehörigen des Schülers;”
Masken schützen also nicht nur den Träger, sondern auch die MitschülerInnen! Gerade deswegen ist es auch so zynisch, das Maske tragen als Bestrafung zu stigmatisieren. Masken waren und sind weiterhin ein Solidarakt für die Mitmenschen.
Unter Parapgraph 66a, betreffend Schulärztinnen, steht unter Absatz 2:
“2. Mitwirken bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten“
Wie könnte diese Mitwirkung wohl aussehen? Z.B. so, dass Kinder mit Symptomen zuhause bleiben oder, wenn sie unbedingt kommen wollen, eine FFP2-Maske zu tragen haben. HEPA-Filter in den Unterrichtsräumen und regelmäßiges Lüften.

Im Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz ist in § 2 (2) geregelt:
“Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gemäß Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.”
Wo ist das Problem?
Die Schuldirektionen wehren sich seit Jahren gegen die Aufstellung von – selbst privat finanzierten – CO2-Messgeräten, um die Luftqualität zu messen. Die Gründe dafür sind die gleichen wie bei Gemeinden, die nicht wollten, dass man die Infektionszahlen bekannt gibt, oder bei den Bundesländern mit Hospitalisierungszahlen: Man befürchtet, dass Missstände öffentlich werden und Handlungsbedarf entsteht, der finanziert werden muss. Den langfristigen Benefit für alle, auch für die liebe Wirtschaft, und zuvorderst natürlich für die Kinder, selbst sieht man nicht. HEPA-Filter würden daran erinnern, dass die Pandemie nur politisch beendet wurde und SARS-CoV2 bei uns geblieben ist, weil die Politik versagt hat. Es könnten sogar Schadensersatzklagen kommen, wenn der Einsatz der Filter zeigt, wie effektiv man seit drei Jahren gegen die Verbreitung von Infektionskrankheiten hätte vorgehen können. Das Maske tragen wurde jahrelang stigmatisiert und als antiwissenschaftliches Feindbild hochstilisiert, sodass Maskenträger in der Gesellschaft weitgehend geächtet und ausgegrenzt werden – vor allem am Land, aber auch in der Stadt wurde dafür seit der “schau auf mich, schau auf dich”-Kampagne im ersten Pandemiejahr keine Werbung mehr für Respekt und Anstand geschaffen, das Ende der Tragepflicht wurde nicht durch eine ausdrückliche Empfehlung abgelöst.
Ein Dorn im Auge vieler Eltern sind die Masken. Dabei dürfte es sich aber großteils um Projektion halten. Wenn die Eltern die Maske vehement ablehnen, überträgt sich das häufig auf die eigenen Kinder. Noch im zweiten Lockdown war eine AKH-Ärztin überzeugt, dass Kinder lieber Maske tragen als geschlossene Schulen wollen. “Die Maske ist nicht das, was Kinder irritiert”, schrieb damals auch die Süddeutsche Zeitung.
Normalise mask wearing. We need to create a mask-wearing culture so it becomes something everyone does, says Leversha. In Japan for example, people wear masks every winter to reduce the transmission of viruses and that’s considered culturally normal. At Newmarket School in Auckland, everyone wears masks at school regardless of their age, because that’s the school culture.”
Abby Beswick für das Henry-Magazine in Neuseeland, 09.06.22
Der Mythos Immunschuld wurde durch zahlreiche unkritische Medienberichte gefestigt und kann je nach persönlicher Einstellung des Schuldirektoren, der Schuldirektorin oder den PädagogInnen ebenfalls zur Abneigung gegen HEPA-Filter und Masken beitragen, weil dadurch ja Infektionen verhindert werden.
“Derzeit bekommen Immunologen Befunde, die suggerieren, dass diese Alterung des Immunsystems bei Kindern nach Coronainfektion viel fortgeschrittener ist, als man es erwarten würde. Man kann sich nun zugespitzt fragen, ob ein ungeimpftes Kind nach Infektion vielleicht mit 30 das Immunsystem eines 80-Jährigen haben wird. Die Durchseuchung der Kinder wäre dann ein riesiger Fehler gewesen. Das wäre ein extremes Szenario, das man aber mit erwägen muss. Allerdings haben wir keine Infektionskrankheit so gut erforscht wie Sars-Cov-2. Gut möglich, dass es sich bei anderen Infektionen auch so verhält und das
Phänomen nach zwei, drei Jahren verschwindet, weil gerade junge Kinder noch naive Immunzellen nachproduzieren können. Wir wissen all dies noch nicht. Ich hatte aus Vorsicht immer für die Impfung und den Infektionsschutz von Kindern plädiert.” (Virologe Christian Drosten im TAGESSPIEGEL, 27.12.2022)
Nachtrag: Man ließ mir einen weiteren Mailverkehr mit der Bildungsdirektion zukommen, dieses Mal eine betroffene Mutter. Mutmaßlich handelt es sich um dieselbe Person und es erklärt auch die krude Argumentation hier im Beitrag.
Die relevanten Auszüge (in Klammern das Datum der E-Mail-Antwort)
“Medizinisch kann hier die FFP2 Maske nur bei positiven Personen empfohlen werden – Achtung aufgrund der Verkehrsbeschränkungsverordnung des Gesundheitsministeriums ist das Tragen in der 1. – 4. Schulstufe des Mund-Nasen-Schutzes vorgesehen, nicht aber die FFP2.” (27.03.2023)
“Die Maske durchgängig getragen führt in diesem Alter zu Nebeneffekten, daher ist hier zu entscheiden ob hier Maskenpflicht angeordnet werden muss. Die medizinische Entscheidung ist daher den Mund und Nasenschutz nur für 5 Tage nach Kontakt mit einer positiven Person zu tragen und dabei Maskenpausen einzuhalten. Die Schule ist dabei keine medizinische Einrichtung und hat sich daher an diese Vorgaben so wie die Bildungsdirektion zu halten.
Die Entscheidung wann daher in welcher Form Maßnahmen zu setzen sind, legt nicht die Bildungsdirektion fest sondern die dafür zuständigen Gesundheitseinrichtungen. Die Empfehlung Maske weiterhin zu tragen ist ausgesprochen für Jugendliche und Erwachsene aber nicht für Kinder der Primärschule bzw. Volksschule. Hier wurde bereits vom Gesundheitsministerium festgelegt, dass hier das durchgängige Tragen von FFP2/Maske nicht möglich ist!” (27.03.23)
“Die angesprochenen Nebeneffekte betreffen das Immunsystem und die Rückmeldung der Kinderärzte dazu. Hier ist ständiges Maskentragen ohne Anlassfall kontraproduktiv, es wird das Immunsystem durch fehlende Konfrontation mit Infektionen nicht aufgebaut sondern geschwächt. Das ist auch einer der Gründe warum hier nur im Anlass Maske getragen werden soll und hier eine kurze und begrenzte Zeit lang. Anlass meint hier mehrere bestätigte Infektionen an Covid innerhalb kurzer Zeit. “ (28.03.23)
Daher weht der Wind also: Gesundheitsministerium und Kinderärzte verbreiten Desinformation mit der angeblichen Immunschuld. Kinder sollen weiter durchseucht werden, weil das Immunsystem dadurch “aufgebaut” werden soll. Natürlich ist das Humbug. Wundert mich das? Nein. Gesundheitsminister Rauch ließ sich u.a. von Martin Sprenger beraten, Bildungsminister Polaschek von Petra Apfalter, Reinhold Kerbl und Mats Strolz – alle genannten vertreten Steiner’sche Esoterik und haben sich immer gegen Schutzmaßnahmen bei Kindern ausgesprochen.
Update, 01.08.23
Mein Beitrag hat wie erhofft dazu geführt, dass intensiver bei der Bildungsdirektion nachgefragt wurde. Die betreffende Person hat klargestellt, dass es keinerlei Maßnahmen geben kann aufgrund mangelnder gesetzlicher Vorgaben, aber auch, dass Eigenverantwortung weiterhin durch Maske tragen nicht verboten wäre.
Dem betroffenen Vater wurde erneut geantwortet – darin liest sich das schon anders als im Mail davor – Auszüge davon:
“Um ein Gerät wie ein Luftfiltergerät in einem Klassenzimmer installieren und betreiben zu können ist dies mit SGA oder in Ihrem Fall mit dem Schulforum ein Beschluss einzuholen, aller Schulpartner. Hier ist Lärm, surrende Geräusche, Kosten wie Strom und Wartung und Eigentum, Haftung etc. vorab zu klären – Schulerhalter für die öffentlichen Volksschulen ist die MA 56.
[…] Es gibt keine Untersagung, hier wurde lediglich mitgeteilt, dass hier aus öffentlichen Mitteln keine Luftfiltergeräte angefordert werden können. Private Anschaffungen dieser und der Betrieb sind hier am Standort wie beschrieben zu klären.
[…]
Bezüglich des freiwilligen Tragens der Maske – ja das ist möglich, war es immer – aber es sind hier auch die Rahmenbedingungen zu beachten. Bei einer ganztägigen Betreuung ist dies die Länge des durchgehenden Maskentragens sowie die Essenseinnahme und Maske und Freizeitaktivitäten.
[…]
Sie erhalten kein Verbot, sondern eine Information der aktuellen Lage in Bezug zu Covid unter covidfragen. Wie bisher auch in Bezug zur Schule. Was hier nicht geregelt ist, dass kann auch nicht beantwortet werden. Wenn hier Zuständigkeiten erfragt werden, die nicht in der Entscheidung der Bildungsdirektion Wien liegen, wie etwa Regelungen zu vulnerablen Gruppen aktuell in der Schule – hier existiert keine, nach dem Auslaufen der COVID Schulverordnung – dann kann hier auch keine Antwort erfolgen bzw. muss auf das zuständige Ministerium verwiesen werden.
Die Schulleitung kann auch nur innerhalb des Zuständigkeitsbereiches handeln, hier können nur Maßnahmen gesetzt werden wenn rechtliche Basis dafür gegeben ist, diese ist entfallen was COVID Prävention betrifft. Das heißt nicht, dass nicht innerhalb der schulautonomen Entscheidungen hier gehandelt werden kann, sofern hier alle anderen keinen Mehraufwand dadurch haben.”
Immerhin ehrlich, dass kein Plan für vulnerable Personen in Schulen existiert.
Die Stellungnahme reicht aber noch nicht. Es braucht ein offizielles Statement – über die Presse oder auf der Webseite der Bildungsdirektion, dass Maske tragen weiterhin erlaubt bleibt. Sonst wird es weiterhin Mobbing/Gaslighting-Vorfälle durch LehrerInnen, MitschülerInnen oder Eltern geben, die die Maske am liebsten für immer aus ihrem Sichtfeld verbannen wollen. Ebenso braucht es ein Umdenken zu generellem Gesundheitsschutz in den Schulen (und Kindergärten). Vielen fehlen bloß Infos zu Luftfiltern, etwa Stromverbrauch oder Lärm, Argumente wie Fehlzeiten reduzieren oder bessere Konzentration im Unterricht und bei Prüfungen, sowie Vertrauen. Wann, wenn nicht dieses Schuljahr, könnte man ein Pilotprojekt “Gesundes Lernen – gesunde Kinder” machen?
Update, 04.09.23
Am 26.07. teilte die Bildungsdirektion Wien (BDW) mit, dass die rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Luftfilter in öffentlichen Volksschulen (durch die MA56) mit dem Ende des vergangenen Schuljahres ausgelaufen ist (Covid19-Schulverordnung).
“Was mit den bereits eingerichteten passiert, hat noch das BMBWF zu entscheiden.
Am 31.07. teilte die BDW mit, dass ein Beschluss des Schulforums einzuholen ist, um ein privat finanziertes “Luftfiltergerät in einem Klassenzimmer installieren und betreiben zu können”.
Am 22.08. teilte die Schulleitung mit, dass sie aus Haftungsgründen nur den von der MA56 zur Verfügung gestellten Geräten zustimmen könnte. Die MA56 ließ die Anfrage vom 01.08. unbeantwortet.
Am 01.09. beantwortete die MA56 die Anfrage folgendermaßen:
“dass an keiner allgemeinen öffentlichen Schule solche Luftfiltergeräte im Einsatz stehen.”. Die MA56 beabsichtigt auch nicht, welche anzuschaffen und auch zu genehmigen. Die MA56 kann sich auch keinen Grund vorstellen, warum Vulnerable saubere Luft in Schulen fordern. Schließlich sei “die Wiener Luftqualität deutlich besser als das europäische Gesamtbild.” Zur Veranschaulich der Luftqualität in Klassenzimmern verweist die MA56 auf die Feinstaubbilanz der Stadt Wien und die monatlichen Berichte zu Messwerten im Stadtgebiet (draußen). Obwohl “im Neubaubereich […] seit fast einem Jahrzehnt […] moderne Lüftungsanlagen […] verbaut” werden, mag die MA56 die Frage, welche Schulen das sind, nicht beantworten.


Am 03. September 2023 schafft es die IGÖ in die ZiB1 mit der Forderung nach CO2-Messungen und sauberer Luft in Klassenräumen (Transkript).
Der Bildungsminister Polaschek (ÖVP), der die Bildungsdirektion unterstellt ist, kommentiert das Begehren nach sauberer Luft in Bildungseinrichtungen so:
“Stoßlüften ist eine sehr gute Maßnahme.” und begründet die Absage von Luftreinigern so:
„Wir leben in Zeiten der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung und es sollte eigentlich unser Ziel sein, Energie einzusparen, wo immer es möglich ist.“
Dass die IGÖ das Stoßlüften als ineffizient bezeichnete und Länder wie Belgien oder Frankreich CO2-Messpflichten und Gesetze zur Verbesserung der Luftqualität in Schulen auf den Weg gebracht haben, interessiert den Minister nicht.
“Es sind zwei Länder, die sich für einen solchen Weg entschieden haben. In der EU gibt es mehr als zwei Länder, viele andere tun es nicht, die werden sich vielleicht auch etwas dabei gedacht haben.” (HEUTE, 04.09.23)
Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass Stoßlüften ohne Kontrolle nicht geeignet ist, um die Luftqualität in Innenräumen zu verbessern. Dabei setzen die Regierungspolitiker sehr wohl auf teure Luftreiniger (Dyson…) in ihren Räumlichkeiten, siehe auch Davos 2023.