Tag 51: Nichtstun

cases

Bis zum Freitag, 01. Mai 2020, 15.00, wurden folgende tägliche Neuzuwächse seit dem Höhepunkt der ersten Welle gemeldet. Heute sind es 34 neue Fälle, davon 27 aus Wien.
Quelle: http://dashcoch-at.herokuapp.com/

Auf Grund der §§ 1 und 2 Z 1 des COVID-19-Bevormundungsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020 und des § 15 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020 wird anhand der Meinungsumfragen als wissenschaftliche Datengrundlage für die täglichen Pressekonferenzen für alle Österreicherinnen und Österreicher verordnet:

Amtliche Verordnung zum Nichtstun.

§ 1 Das Tun vom Nichts ist grundsätzlich verboten.

§ 2 Davon ausgenommen sind …

(1) Beim Tun ist ein Mundnasenschutz vor dem Nichts zu tragen.

(2) Denker, Träumer, Philosophen, weil berufliche Tätigkeit.

(3) Nichtstun für maximal 24 Stunden des Tages.

Entscheidungsgrundlage für Eigenverantwortung

Was wir statt unzähliger Regeln für einzelnen Bereich bräuchten: Zusätzliche Erläuterungen, die die wissenschaftliche Entscheidungsgrundlage für die Verordnungen auflistet. Das würde Maßnahmen nachvollziehbar machen und die Eigenverantwortung stärken. Stattdessen kommt es zu logischen Widersprüchen und letzendlich halten sich weniger daran als beabsichtigt.

Eine positive Meldung gibt es heute doch noch: Die Stadt Wien hat ihren Irrtum eingesehen und wird nun doch alle Trinkbrunnen aufsperren. Wenn man schon nicht baden kann, kann man sich wenigstens mit frischem, kalten Quellwasser benetzen und seinen Durst löschen. Auch da gehts letzendlich um Eigenverantwortung. Nach dem Bedienen des Hebels Hände desinfizieren und nicht mit dem Mund direkt daraus trinken, was schon vor Corona unhygienisch war.

Ich bin nicht naiv, vielen Menschen ist Eigenverantwortung ein Fremdwort. Die grundsätzliche Frage an die Politik lautet, ob Eigenverantwortung überhaupt gewünscht sei. Wenn es um private Vorsorge für Pensionen und Krankenversicherungen geht, antworten Neoliberale mit einem deutlichen Ja! Die zweite Frage ist, ob nicht eine öffentlich einsehbare, hinsichtlich ihrer Quellen transparente Datengrundlage, also schlicht eine breite Informationskampagne, mehr nachhaltige Eigenverantwortung bewirkt als das Aufstellen hunderter Regeln.

Die Handhygiene ist unzweifelhaft wichtig, etwas, das sich alle Menschen angewöhnen sollten, nach dem Klo gehen, nach dem Angreifen von Objekten und Oberflächen, die verschmutzt sein können. Dennoch ist unklar, ob sich das Virus über Schmierinfektion verbreitet, speziell, wenn Handhygiene eingehalten wird. Wenn der Kellner also mit Handschuhen am Tresen steht und in ein frisches Bierglas ausschenkt, das vorher auf 90 Grad gewaschen wurde, dann sollte dem Gast nichts passieren, wenn er aus ebenjenem Glas trinkt. Wenn wiederum in einem Lokal zwanzig Gäste sitzen und einer infiziert ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung über Tröpfcheninfektion größer als über ein etwaig kontaminiertes Bierglas – der Betroffene muss sich schließlich auch ins Gesicht fassen nach dem Angreifen des Glases und es müsste genug lebende Virus-RNA auf dem Glas vorhanden sein, um eine Infektion hervorzurufen. Ich spekuliere hier nur so blöd herum als Laie, weil es in Österreich keine Untersuchungen dazu gibt. Die AGES hat Kontaktinfektion über Türklinken als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt. Warum sollte es bei Schankbetrieb anders sein? Nachweisen kann man Kontaktinfektion nur indirekt, also wie in Heinsberg, wenn man in infektiöse Haushalte (oder Büros) geht und die Oberflächen nach infektiöser RNA untersucht. Handhygiene ist ein wichtiger Baustein, aber abgesehen von Pflege und ärztlichen Umgebungen weniger bedeutend als der enge Kontakt mit Infizierten über längere Zeit.

Zurück zur Eigenverantwortung. Ich zitiere gerne Heinz Plomberg dazu:

Ich habe Dinge getan, die nicht erlaubt waren und ich werde Dinge nicht tun, nur weil sie erlaubt sind.

Brauchst Du also einen Erlaubnis, weil Du einen Freund besuchen willst, den Du schon ewig nicht mehr gesehen hast, und es Dir oder ihm (oder Euch beiden) schlecht geht? Nein! Wichtig ist bloß, sich vorab auszutauschen, unter welchen Umständen ein Treffen stattfinden soll. Mit oder ohne Maske? Abstand halten ja oder nein? Umarmungen ja oder nein? Innerhalb der Wohnung treffen oder außerhalb. Dazu braucht es keine Verordnung, sondern Hausverstand.

Beziehungsweise Outdoorverstand.

Verbote versus Empfehlungen

Der Bergsport war wegen der coronabedingten Ausgangsbeschränkungen seit Mitte März drastisch eingeschränkt. Mit dem Auslaufen der strengen Ausgangsbeschränkungen startet am Freitag die Bergsaison.

Die Message Control der Regierung war offensichtlich erfolgreich. Es gab nie (ausgenommen Tirol durch strenge Quarantänevorschriften) ein Verbot von Bergtouren, der Bergsport war nie drastisch eingeschränkt. Es gab dringende Empfehlungen der Regierung und der alpinen Vereine.

Generell sollte man derzeit Freizeitaktivitäten mit hoher Verletzungsgefahr vermeiden, betont man bei der Bergrettung. Denn nicht alles, das jetzt nicht mehr verboten ist, sei in der aktuellen Lage auch ratsam.

Quelle: https://noe.orf.at/stories/3046236/

Auch das lese ich erneut. Man sollte immer vermeiden, sich zu verletzen, aus Eigeninteresse und dem der Retter. Auch hier: Eigenverantwortung, sonst müsste man Touren immer verbieten, um Verletzungen völlig auszuschließen.

Hauptansteckungssituationen

Die derzeitigen wenigen Neuinfektionen stammen vor allem aus bestehenden Infektionsclustern:

Keine neuen Cluster, sondern minimale Ausbreitung in bestehenden:

– Einzelpersonen mit Ansteckung bei Bekannten/Verwandten

– Familiäre Cluster: Ansteckungen innerhalb des Familienverbunds

– Neue positive Fälle durch Screening-Tests in den Pflegeeinrichtungen (Bereits Isolierte)

Begleiterkrankungen und Symptome – neue Erkenntnisse aus UK

Im heutigen YT-Podcast von Dr. Campbell geht es um typische Symptome bei insgesamt 16749 hospitalisierte (!) Patienten, die größte Studie bisher in Europa. Quelle: https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.04.23.20076042v1

  • 3% jünger als 18 Jahre
  • 60% Männer, 40% Frauen

Zwischen den ersten Symptomen und Spitalseinlieferung vergingen 4 Tage (1-8 Tage), die meisten verbrachten durchschnittlich 7 Tage im Krankenhaus.

Häufige Begleiterkrankungen:

  • 29% chronische Herzerkrankungen
  • 19% Diabetes (ohne Komplikationen)
  • 19% chronische Lungenerkrankungen (COPD)
  • 14% Asthma
  • 47% ohne bekannte Vorerkrankungen
  • je älter und bestehende Vorerkrankungen inklusive Übergewicht, desto erhöhter ein schwerwiegender Verlauf mit Tod.

Klinische Eigenschaften (der ins Krankenhaus eingelieferten Patienten!)

  • Husten 70%
  • Fieber 69%
  • Kurzatmigkeit 65%
  • 4 % ohne Symptome

Clusters of Symptome wurden gefunden:

  1. Symptome betreffend Atemwege: Husten, Auswurf, Kurzatmigkeit, Fieber, Halsschmerzen, laufende Nase, Ohrenschmerzen, pfeifend atmen, Brustschmerzen
  2. Symptome betreffend Muskeln und Skelett: Muskel- und Gelenkschmerzen, ausgeprägte Müdigkeit
  3. Symptome betreffend Darm: Unterleibsschmerzen, Brechen, Durchfall

29% aller Patienten beklagten sich über 1+3, 4% nur 3.

Ein Dritter aller Patienten im Spital starb, auf der Intensivstation 45%, mit künstlicher Beatmung 53%. Schwangerschaft war nicht mit der Mortalität verbunden, im offensichtlichen Gegensatz zur Influenza.